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Wissenswertes

In der Zeit vom 1.4. - 15.7.

gilt die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft.

Sinn dieser Vorschrift ist es, Gefährdungen und Störungen von Eltern- und Jungtieren durch freilaufende Hunde zu unterbinden. Leider führen die Störungen des Wildes, insbesondere das Hetzen durch Hunde, häufig zu Tiertragödien, von denen der Hundebesitzer, der sein Tier frei umherlaufen lässt, manchmal gar nichts merkt.